1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der dida Datenschmiede GmbH

Hauptstraße 8, Meisenbach Höfe (Aufgang 3a), 10827 Berlin Sitz der Gesellschaft: Berlin-Schoeneberg Registergericht: Berlin (Charlottenburg) HRB: 194301 B Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Philipp Jackmuth, Dr. Lorenz Richter E-Mail: [email protected]i

Allgemeines und Vertragsschluss

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für die Nutzung von smartextract. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Einen Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB lehnen wir ab. Wenn wir darüber getäuscht wurden, dass unser Vertragspartner Verbraucher ist, behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund vor. 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen. 1.3 Unser Angebot zum Abschluss eines Vertrages stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, unterbreitet er uns vielmehr das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zwei Arbeitstagen an unserem Sitz gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne können wir die Annahme oder Ablehnung des Angebotes erklären. Die Annahme erfolgt durch erfolgreiche Durchführung des Zahlungsvorganges des Kunden, Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform durch uns oder Bereitstellung des Dienstes erfolgt. Eine von uns automatisiert versandte Email, die den Eingang der Bestellung bestätigt, ist keine Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Vertrages. 1.4 Der Kunde hat bei einer Online-Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen an den Angaben sind vom Kunden unverzüglich im Kundenbereich vorzunehmen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Rechnungen, die aufgrund unterbliebener Aktualisierung der Daten nicht korrekt ausgestellt wurden, korrigiert werden. 1.5 Als Beschaffenheit von smartextract gelten nur die Angaben als vereinbart, die wir bei Vertragsschluss gemacht haben. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.

Definitionen

„API“ ist die von uns angebotene REST-API zur Nutzung von smartextract. „API-Dokumentation“ ist die technische Beschreibung der API, die von uns im Internet angeboten wird.

Bereitstellung

Wir stellen nach Abschluss des Vertrages die API dem Kunden in angemessener Frist zur Nutzung über das Internet nach den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung. Üblicherweise ist dies der Fall, wenn wir den Kunden per Email über die Einrichtung seines Kontos informiert haben.

Nutzung der API durch den Kunden für eigene Zwecke

Der Kunde erhält an der API das auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht zur vertragsgemäßen Nutzung für eigene Zwecke gemäß dem jeweils vereinbarten Umfang und der API-Dokumentation. Eigene Zwecke sind auch die Nutzung der API durch mit gem. §§ 14 ff. AktG verbundenen Unternehmen. Der Kunde ist auch bei einer Nutzung durch solche Unternehmen unser alleiniger Vertragspartner. 

Nutzung der API für Reselling

5.1 Soweit der Kunde die API nicht für eigene Zwecke, sondern diese Nutzung der API direkt oder indirekt Dritter ermöglichen möchte (z.B. durch Integration der API oder der von ihr angebotenen Funktionalitäten in ein eigenes Produkt des Kunden), gilt diese Ziffer 5. Eine Nutzung der API durch mit dem Kunden gem. §§ 14 ff. AktG verbundene Unternehmen unterfällt nicht dieser Ziffer 5. 5.2 Die Nutzungsbefugnis der API durch den Kunden unter dieser Ziffer 5 steht unter der Voraussetzung, dass aus objektiver Sicht der Dritten, denen er unter dieser Ziffer 5 die Nutzung der API ermöglicht, dieses Angebot des Kunden eine Funktionalität bietet, die über die von der API angebotenen Funktionalitäten hinausgeht. Sein Angebot darf daher insbesondere keine Softwarelösung sein, die dazu dient, die Funktionalität von der API ohne wesentlichen Zusatznutzen Dritten zur Verfügung zu stellen. 5.3 Die vom Kunden den Dritten unter Nutzung der API angebotene Lösung hat an üblicher, gut sichtbarer Stelle der Nutzeroberfläche einen üblichen und angemessenen Hinweis zu enthalten, dass diese smartextract nutzt (z. B. Hinweis „powered by smartextract“). Der Hinweis ist mit einem Link auf smartextract zu versehen. 5.4 Sofern Dritte wegen eines dieser Ziffer 5 unterfallenden Angebotes des Kunden – sofern und soweit diese keine vertragsgemäße Nutzung der API darstellt – behaupten, gegen uns, eines unserer Organe oder einen unserer Mitarbeiter Ansprüche zu haben, verpflichtet sich der Kunde, uns, unsere Organe bzw. unsere Mitarbeiter von diesen Ansprüchen und den hieraus ggf. resultierenden Schäden und Kosten freizuhalten. Der Freistellungsanspruch erfasst auch angemessenen Kosten für die anwaltliche Prüfung und Abwehr der behaupteten Ansprüche. Wir wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und ihm die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Abwehr der Ansprüche einräumen. Ggf. weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Grenzen der Nutzung der API

6.1 Jede Partei trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um Benutzerkennungen / Passwörter für die Nutzung der API vor einer Kenntnisnahme unbefugter Dritter zu schützen. Die Parteien informieren sich wechselseitig, wenn sie den Verdacht haben sollten, dass Benutzerkennungen und/oder Passwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten. 6.2 Der Kunde darf die API nicht unter Verletzung der Rechte Dritter oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden oder verwenden lassen. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter vorgeworfen werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung auf erstes Anfordern freihalten. 6.3 Verletzt der Kunde die Regelungen des Absatz 2, können wir im erforderlichen Umfang den Zugriff auf smartextract bzw. die entsprechenden Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nach unserem billigen Ermessen abgestellt oder gemindert werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden wir den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist über die Verletzung des Absatz 2 informieren und zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern. Die Aufforderung bzw. die Information über eine erfolgte Maßnahme erfolgt per Email an die im Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse. Statt der Sperrung kann auch eine Löschung von Daten erfolgen, wenn wir hierzu verpflichtet, eine Sperrung zum Abstellen der Verletzung nicht ausreichend und der mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag nicht verletzt werden sollte. 6.4 Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen des Absatz 2, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Zu einer außerordentlichen Kündigung sind wir auch dann berechtig, wenn ein einmaliger Verstoß gegen Absatz 2 so schwerwiegend war, dass uns eine weitere Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Ist die Verletzung des Absatz 2 auf einen Dritten zurückzuführen, dem der Kunde unter Ziffer 5 eine Nutzung der API ermöglicht, ist die Kündigung, soweit es uns zumutbar ist, auf den jeweiligen Dritten zu beschränken und darf erst erfolgen, wenn der Kunde über diese Absicht informiert wurde und der zur Kündigung berechtigende Grund nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Informationen beim Kunden ausgeräumt wurde oder der Kunde erklärt, den Dritten nicht zu einer Beseitigung des Grundes auffordern zu wollen oder zu können. Die Frist ist angemessen zu verkürzen, wenn das Abwarten für den vereinbarten Zeitraum uns nicht zumutbar ist (z.B. Begehung von Straftaten mittels oder durch Nutzung der API).

Übertragung von Rechten durch den Kunden

Sofern und soweit in smartextract Daten, Dokumente oder andere Inhalte gespeichert werden, werden uns alle Rechte übertragen, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

Verfügbarkeit der API

8.1 Wir schulden eine Verfügbarkeit der API am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem die API dem Kunden von uns bereitgestellt wird) von 99 % je Vertragsmonat. 8.2 Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung der API am Übergabepunkt. 8.3 Für die Ermittlung der Verfügbarkeit unberücksichtigt bleiben Zeiträume zur Behebung von Fehlern, die einem sicheren Betrieb der API nach den Vorgaben der DSGVO entgegenstehen oder sonst die IT-Sicherheit mehr als unwesentlich gefährden, sofern wir die Nichtverfügbarkeit eine Dauer von 24 Stunden je Vertragsmonat nicht übersteigt. 8.4 Die Information des Kunden nach Absatz 3 erfolgt per Email an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse.

Entgelte und Abrechnung, Änderung vereinbarter Entgelten

9.1 Wenn nicht individuell vereinbart, rechnen wir über die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte monatlich im Voraus ab. 9.2 Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro. 9.3 Sofern der Kunde eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt hat, steht er dafür ein, dass diese auf den Vertragspartner lautet und für den Einzug der uns zustehenden Entgelte genutzt werden darf. Der Kunde hat die hinterlegte Kreditkarte rechtzeitig vor dem Ablauf ihrer Gültigkeit zu aktualisieren. 9.4 Kunden, für die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung gestellt wird, haben in ihrem Kundenprofil ihre Umsatzsteuer-ID zu hinterlegen, andernfalls sind wir berechtigt, deutsche Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Korrektur entsprechender Rechnungen. 9.5 Wir sind im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig je entsprechende Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen. 9.6 Rechnungen können in digitaler Form ausgestellt und per Email versandt oder auf unserer Webseite im Kundenbereich zur Verfügung gestellt werden. 9.7 Wir sind berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Entgelte anzupassen. Die Information über die Anpassung hat mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vertrages per Email an die im Kundenprofil hinterlegte Email-Adresse des Kunden zu erfolgen. Die Anpassung darf frühestens nach dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem der Kunde nach Zugang der Information den Vertrag kündigen kann.

Laufzeit und Kündigung

10.1 Der Vertrag wird für die vom Kunden bei Aufgabe seiner Bestellung gewählte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der festgelegten Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung jeweils bis zum Ablauf des letzten Tags der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich, soweit dies nicht anderweitig individuell definiert ist. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um den bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitraum. 10.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen: a. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist unter Hinweis auf das Kündigungsrecht nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich; b. die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse; c. die Eröffnung der Liquidation; 10.3 Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen. 10.4 Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung von smartextract ist erst zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist. 10.5 Eine Kündigung durch uns aus wichtigem Grund, die auf ein Tun oder Unterlassen eines Dritten beruht oder zurückzuführen ist, dem der Kunde die Nutzung der API gemäß Ziffer 5 ermöglicht ist, soweit es uns zumutbar ist, auf den jeweiligen Dritten zu beschränken und darf erst erfolgen, wenn der Kunde über diese Absicht informiert wurde und der zur Kündigung berechtigende Grund nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Informationen beim Partner ausgeräumt wurde oder der Kunde erklärt, den Dritten nicht zu einer Beseitigung des Grundes auffordern zu wollen oder zu können. Die Frist ist angemessen zu verkürzen, wenn das Abwarten für den vereinbarten Zeitraum uns nicht zumutbar ist (z.B. Begehung von Straftaten mittels oder durch Nutzung der API). 10.6 Kündigungen können per Email erfolgen. Eine Kündigung des Kunden ist an contact@smartextract zu senden. Alternativ kann eine Kündigung im Kundenbereich erfolgen.

Folgen der Beendigung des Vertrages

Mit Beendigung des Vertrages löschen wir alle vom Kunden in smartextract hinterlegten Daten. 

Entwicklung und Verbesserung von smartextract

12.1 Mit smartextract erwirbt der Kunde kein statisches Produkt. Wir haben vielmehr die Absicht, smartextract weiter zu entwickeln, um neue Funktionen und Angebote anbieten zu können, die smartextract attraktiver und sicherer machen. Der Leistungsumfang von smartextract unterliegt daher einem Wandel. Sofern es zu Änderungen kommen sollte, mit denen vorhandene, wesentliche Funktionen entfallen oder erheblich eingeschränkt werden sollten, informieren wir den Kunden hierüber in angemessener Frist an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse. 12.2 smartextract umfasst Funktionalitäten, die als künstliche Intelligenz oder Machine Learning bezeichnet werden. Die Erbringung dieser Funktionalitäten setzt voraus, dass die entsprechenden Teile von smartextract mittels Echtdaten trainiert werden. Mit diesem Training wird das Ziel verfolgt, die Leistungsfähigkeit vorhandener Funktionalitäten sicherzustellen und zu verbessern sowie um den Funktionsumfang von smartextract für Zwecke der Erfassung von Belegdaten zu erweitern und damit dem Kunden verbesserte und weitere Funktionalitäten zur Verfügung stellen zu können. Echtdaten in diesem Sinne sind Daten, Dokumente oder andere Inhalte, die der Kunde in smartextract speichert oder mittels smartextract verarbeiten lässt. Der Kunde beauftragt uns daher, die für ihn eingesetzten oder zukünftig einzusetzenden, entsprechenden Funktionalitäten mit seinen Echtdaten zu trainieren. Die hieraus entstehenden Erkenntnisse und Softwareprodukte stehen uns nicht nur für die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden, sondern allgemein zu. 12.3 Sofern Änderungen an smartextract für den Kunden vor dem Hintergrund der von uns geschuldeten Leistungen unzumutbar sein sollten, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu, dass mit einer Frist von zwei Wochen ausgeübt werden muss. Fristbeginn ist der Tag, an dem der Kunde von der Änderung Kenntnis erlangt hat. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht für die Änderung und den Entfall von Funktionen, die wir im Rahmen eines Beta-Tests / Demo dem Kunden zur Verfügung gestellt haben. Für diese behalten wir uns jederzeit vor, sie nicht oder nur in geänderter Form weiter anzubieten. 12.4 Wir freuen uns über jeden Verbesserungsvorschlag eines Kunden. Der guten Ordnung halber müssen wir aber festhalten, dass der Kunde uns an seinem Vorschlag kostenfrei alle Rechte überträgt, die zu dessen eventueller Umsetzung und beliebigen Verwertung erforderlich sind. Auf gut Deutsch: Jeder Vorschlag ist willkommen, aber wir leisten hierfür keine Gegenleistung.

Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten

13.1 Sollten wir mit der erstmaligen Bereitstellung von smartextract in Verzug geraten, behält sich der Kunde das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist, das heißt, wir die vereinbarte Funktionalität von smartextract innerhalb der Nachfrist nicht erstmalig bereitgestellt haben.

13.2 Kommen wir nach der betriebsfähigen Bereitstellung von smartextract unseren Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder wird die vereinbarte Verfügbarkeit von smartextract für einen Vertragsmonat unterschritten, so reduziert sich die vereinbarte Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der smartextract dem Kunden nicht im vereinbarten Umfang zur Verfügung stand und dadurch von ihm veranlasste API-Aufrufe nicht bearbeitet wurden.

13.3 Wir sind verpflichtet, nachzuweisen, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Falls der Kunde uns das Fehlen der Verfügbarkeit von smartextract nicht mitteilt, hat er auf unser Bestreiten hin nachzuweisen, dass wir anderweitig von dem Fehlen der Verfügbarkeit Kenntnis erlangt haben.

Mängelansprüche

14.1 Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben.

14.2 Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB).

14.3 Für Mängelansprüche gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen; in diesem Fall gelten die Haftungsregelungen.

14.4 Sollte der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügen und sich nach unserer entsprechenden Tätigkeit herausstellen, dass kein Mangel unserer Leistung vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, unseren hierfür angefallenen Aufwand gemäß den vereinbarten, mangels Vereinbarung angemessenen Stundensätzen zu vergüten. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei Anwendung der ihm zuzumutenden Sorgfalt und Kenntnissen nicht erkennbar war.

14.5 Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die von uns ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung gestellt werden, sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Beta-Versionen sind per Definition unfertig und können Mängel aufweisen. Solche Mängel können beispielsweise Datenverlust oder die Funktionsunfähigkeit von smartextract zur Folge haben. Der Kunde sollte Beta-Versionen daher nur einsetzen, wenn der Eintritt solcher Mängel für ihn kein Nachteil bedeutet, insbesondere keine Schäden mit sich bringen kann, für die er uns oder Dritte haftbar machen möchte.

14.6 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel von smartextract, uns unverzüglich anzuzeigen. Sollten wir aufgrund der Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige keine Abhilfe schaffen können, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung für den entsprechenden Zeitraum ganz oder teilweise zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat nachzuweisen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.

Haftung

15.1 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.

15.3 Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.4 Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

Geheimhaltung

16.1 Wir verpflichten uns, die vom Kunden in smartextract gespeicherten Daten vertraulich zu behandeln. Diese Daten werden von uns ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung mit dem Kunden verarbeitet und nur in dem Umfang Dritten offengelegt, wie es zur Erfüllung des Vertrages nach unserem billigen Ermessen erforderlich ist.

16.2 Nicht der Geheimhaltung unterliegen Daten, die (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne bestehende Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach der Übermittlung von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass diese Dritten ihrerseits zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet sind, (iv) von uns eigenständig entwickelt wurden, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben, (v) uns durch eine zulässige Analyse öffentlich zugänglicher Dienstleistungen oder Produkte des Kunden bekannt werden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften oder Anordnungen offengelegt werden müssen.

16.3 Diese Geheimhaltungsvereinbarung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages in Kraft.

16.4 Die vorstehenden Absätze gelten unbeschadet des mit dem Kunden abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags sowie der Regelungen in Abschnitt 18. Diese gehen den Regelungen dieses Abschnitts vor.

Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß § 203 StGB

17.1 Sofern Daten, die über smartextract verarbeitet werden, dem § 203 StGB unterliegen, verpflichten wir uns unter Kenntnis der strafrechtlichen Konsequenzen einer Pflichtverletzung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) zur Verschwiegenheit. Sollte der Kunde Daten im Sinne des § 203 StGB verarbeiten, ist er verpflichtet, uns dies in seinem Kundenkonto mitzuteilen.

17.2 Wir verpflichten uns, nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des § 203 StGB zu erlangen, wie es zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

17.3 Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Personen heranzuziehen. Diese Personen sind in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des § 203 StGB erlangen könnten. Bezüglich ihrer Mitarbeiter erfüllen wir die rechtlichen Anforderungen. Sofern ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Kunden abgeschlossen wurde, gehen dessen Regelungen den Bestimmungen dieses Abschnitts vor, soweit sie darüber hinausgehende Verpflichtungen vorsehen.

17.4 Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die direkt einem einzelnen Mandanten des Kunden dienen, ist der Kunde verpflichtet, die Einwilligung des Mandanten in die Offenlegung fremder Geheimnisse gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuholen.

17.5 Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.

17.6 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen entfällt, soweit wir aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung vertraulicher Informationen des Kunden verpflichtet sind. Wir werden den Kunden unverzüglich über eine solche Entscheidung informieren, soweit uns dies im Einzelfall gestattet und möglich ist.

Datenschutz

18.1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden über smartextract gilt der gesondert mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

18.2 Darüber hinaus verpflichten wir uns, personenbezogene Daten, die der Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.

Aufrechnung und Abtretung

19.1 Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit die zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten ist.

19.2 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags insgesamt an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Eine solche Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

Höhere Gewalt

20.1 Jede Vertragspartei ist von ihrer Leistungspflicht vorübergehend befreit, solange sie aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Leistungspflichten gehindert ist. Dies gilt auch im Falle eines bereits bestehenden Verzugs.

20.2 Höhere Gewalt umfasst Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ungewöhnliche und unvorhergesehene Ereignisse, sofern die betreffende Partei das Ereignis nicht verursacht hat, nicht damit rechnen konnte, den Eintritt nicht beeinflussen konnte, die Folgen trotz Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindern konnte und aufgrund dessen an der Leistungserbringung gehindert ist. Dazu gehören insbesondere Krieg, Terrorismus, Unruhen, Pandemien, Naturkatastrophen oder staatliche Anordnungen.

20.3 Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat: a. die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Ereignis und die Gründe zu informieren; b. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Verpflichtungen so bald wie möglich wieder vollständig zu erfüllen; c. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die negativen Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu minimieren.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

21.1 Wir behalten uns das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Der Kunde hat ein Widerspruchsrecht.

21.2 Wir werden den Kunden schriftlich an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse über die geplante Änderung, die geänderten Bestimmungen und die Möglichkeit zur Widerspruchserhebung informieren. Eine entsprechende Benachrichtigung und die Möglichkeit zum Widerspruch können auch bei der Anmeldung des Kunden in seinem Kundenbereich erfolgen.

21.3 Wenn der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht, gelten die bisherigen Geschäftsbedingungen unverändert. Andernfalls treten die neuen Geschäftsbedingungen nach Ablauf der Ankündigungsfrist in Kraft. Wir sind berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden im Falle seines Widerspruchs unter Einhaltung der vereinbarten Frist zu kündigen.

Schlussbestimmungen

22.1 Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaige abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.

22.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.

22.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung, selbst wenn in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, nicht widersprochen wurde.

22.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder eine an sich erforderliche Regelung fehlen, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt.

22.5 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.

22.6Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.

Demo-Version und Kontolöschung

23.1 Wir bieten eine Demo-Version unserer Dienste an, die es potenziellen Kunden ermöglicht, unsere Plattform zu testen, bevor sie sich für eine kostenpflichtige Nutzung entscheiden.

23.2 Wir behalten uns das Recht vor, Konten und Zugriff auf unsere Dienste jederzeit zu löschen oder zu deaktivieren, insbesondere wenn wir feststellen, dass ein Konto gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt oder aus anderen Gründen, die wir nach unserem Ermessen als gerechtfertigt erachten.